Die Zeit nach der Geburt. Jede Frau, die es wünscht, kann während ihrer Zeit im Wochenbett meine Hilfe als Hebamme in Anspruch nehmen. Ich beobachte das Abheilen des Nabels, die Gewichtsentwicklung Ihres Kindes, prüfe auf eine eventuelle Neugeborenengelbsucht und beurteile das Gedeihen sowie das Trinkverhalten und die Entwicklung Ihres Kindes. Sie als Mutter werden von mir bei der Wundheilung und der Rückbildung unterstützt. Und: welche Fragen Sie auch immer auf dem Herzen haben - ich bin für Sie da.
Diese Nachsorge gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch Ihre Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal Ihre Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch acht weitere Male Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind außerdem auf Verordnung eines Arztes möglich.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.